Dompropst Albert von Magdeburg fordert die Pröpste von Hilwartshausen und Lippoldsberg sowie den Domherrn Konrad von Gandern in Geismar auf, gemeinschaftlich oder jeder für sich dafür Sorge zu tragen, daß niemand den Dominikanern in Warburg Schaden zufügt und daß diejenigen, die sich Übergriffe haben zu Schulden kommen lassen und nicht binnen fünfzehn Tagen Genugtuung leisten, vor Gericht zu laden sind, um sich den Anklagen der Dominikaner zu stellen. Gerichtstermin und -entscheidung sind dem Magdeburger Propst brieflich mitzuteilen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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