Strafanstalt Celle (Bestand)
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NLA HA, Hann. 86 Celle
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.10 Justiz >> 1.12.10.3 Untere Justizbehörden >> 1.12.10.3.10 Strafanstalten, Gerichtsgefängnisse
1921-1966
Enthält: Verwaltungsorganisation, Strafvollzug, Zuchthausbau, Personalia, Gefangenenbücher, Gefangenenpersonalakten, Gefangenenkarteikarten
Geschichte des Bestandsbildners: Das hannoversche Strafgesetz vom 8. August 1840 forderte zur Vollziehung schwerer Freiheitsstrafen dreierlei Anstalten, nämlich Kettenstrafanstalten, Zuchthäuser und kriminelle Arbeitshäuser. Die bis dahin bestehenden Karrenanstalten in Hameln, Harburg, Lüneburg, Stade und Nienburg sowie die Zuchthäuser in Celle, Emden, Osnabrück und Peine wurden entsprechend dem Gesetz umgewandelt. Zu Kettenstrafanstalten wurden Lüneburg, Harburg und Stade bestimmt, zu Zuchthäusern Celle und Emden, zu Strafarbeitshäusern Hameln, Osnabrück und Peine; Nienburg wurde seit 1822 nicht mehr benutzt.
Die Einweisung in eine der Anstalten richtete sich nach Verbrechen und zuerkanntem Strafmaß. So befanden sich in den Kettenstrafanstalten die schwersten Verbrecher des Königreichs Hannover, die zu einer Strafe von sechs und mehr Jahren verurteilt wurden. In Zuchthäuser kamen diejenigen, die ausdrücklich zur Zuchthausstrafe verurteilt waren oder solche, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in eine Kettenstrafanstalt versetzt werden konnten. Strafarbeitshäuser nahmen Personen auf, die zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und weniger oder vor dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zu zehn Jahren verurteilt waren. Daneben bestand noch das polizeiliche Werkhaus in Moringen (früher Zuchthaus), in dem ausschließlich Polizeigefangene untergebracht waren.
Die Strafanstalten im Königreich Hannover standen vor Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1850 unter der Oberaufsicht des Innenministeriums, die gemäß Bekanntmachung vom 4. Oktober 1852 auf das Justizministerium überging. Die Aufsicht in der Mittelinstanz wurde erst 1859 den Landdrosteien entzogen und der Kronoberanwaltschaft am Oberappellationsgericht in Celle übertragen. Nach der Eingliederung Hannovers in den preußischen Staat wurden die Strafanstalten am 30. Dezember 1867 erneut dem Innenministerium unterstellt, die unmittelbare Aufsicht hatte das Oberpräsidium wahrzunehmen.
1917 ging die Gefängnisaufsicht erneut und endgültig auf das Justizministerium über, das 1922 die Strafanstaltsverwaltung neu ordnete. Danach wurden bei den Oberlandesgerichten Justizvollzugsämter eingerichtet, so auch in Celle, die an Stelle der Generalstaatsanwaltschaft für die Gefängnisaufsicht zuständig waren, eine Regelung, die allgemein wieder rückgängig gemacht wurde.
Das Zucht- und Irrenhaus zu Celle wurde in den Jahren 1710 bis 1729 erbaut und 1732 seiner Bestimmung übergeben. Die Gründung vollzogen die Landschaften Calenberg, Grubenhagen, Lüneburg und Hoya; es war die erste Einrichtung dieser Art im Königreich Hannover. Anfänglich diente die Anstalt vorzugweise der Aufnahme tollwütiger Irrer, die hier erstmals eine menschliche wenn auch zuchthausähnliche Behandlung erfuhren.
Mit der Gründung der provinzialständischen Heil- und Pflegeanstalt in Hildesheim im Jahre 1827 gab das Celler Irrenhaus ein Großteil der Insassen nach dort ab, die letzten 1833. Das nun noch bestehende Zuchthaus nahm jetzt hauptsächlich Frauen auf, Männer nur dann, wenn sie zu schwach waren, um im Kalkberg in Lüneburg oder in Hameln zu arbeiten; allmählich wandelte sich jedoch das Haus nur zur Aufnahme männlicher Personen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die Anstalt ständig durch An- und Umbauten erweitert, so dass sie Anfang des 20. Jahrhunderts 650 Gefangenen (Mitte des 19. Jahrhunderts 450) Platz bot. Ursprünglich wurden die Sträflinge mit Flachs-, Hede- und Wollspinnarbeiten beschäftigt, nach und nach erfolgte jedoch die Einrichtung verschiedener Werkstätten und Fabrikationszweige.
Stand: Januar 1977
Bestandsgeschichte: Der vorliegende Archivbestand enthält außer Baurechnungen kein Material aus der frühen Zeit des Zuchthauses; der Schwerpunkt der Akten liegt in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Wann die Akten ins Staatsarchiv nach Hannover gelangten, konnte in der durch Kriegseinwirkung 1943 dezimierten Dienstregistratur nicht mehr festgestellt werden.
Bestandsgeschichte: Hinweise zur Acc. 142/90:
Die Abgabe besteht sowohl aus Gefangenenpersonalakten als auch aus Gefangenenkarteikarten. Bei den Gefangenenkarteikarten der Jahrgänge 1933 bis 1945 können fehlende Nummern auftreten, hiervon ist besonders der Jahrgang 1943 mit den fehlenden laufenden Nummern 410/43 bis 604/43 betroffen. Diese Gefangenenkarteikarten sind bereits bei der Übernahme im Jahre 1990 als fehlend vermerkt worden.
Bestandsgeschichte: In den Archivbestand Hann. 86 Celle sind bislang folgende Ablieferungen eingegangen:
Nr. 1-218 (u.a. Haushaltsangelegenheiten, Unterhaltungskosten, Zuchthausbau, Strafvollzug, Gefangenenlisten)
Acc. 142/90 (Gefangenenpersonalakten, Gefangenenkarteikarten)
Acc. 157/97 (u.a. Gefangenenpersonalakten)
Acc. 2003/166 (Gefangenenbücher)
Acc. 2005/035 (Gefangenenkarteikarten)
Acc. 2013/104 (u.a. Verwaltungsorganisation, Strafvollzug, allgemeine Personalangelegenheiten, Personalakten der Bediensteten, Außenarbeitsstelle der Strafanstalt Celle im Müggenburger Moor)
Stand: Juli 2013
Findmittel: EDV-Findbuch 2013
Bearbeiter: Dr. Christoph Gieschen (1977)
Zusatzinformationen: Die Archivalien sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.
Geschichte des Bestandsbildners: Das hannoversche Strafgesetz vom 8. August 1840 forderte zur Vollziehung schwerer Freiheitsstrafen dreierlei Anstalten, nämlich Kettenstrafanstalten, Zuchthäuser und kriminelle Arbeitshäuser. Die bis dahin bestehenden Karrenanstalten in Hameln, Harburg, Lüneburg, Stade und Nienburg sowie die Zuchthäuser in Celle, Emden, Osnabrück und Peine wurden entsprechend dem Gesetz umgewandelt. Zu Kettenstrafanstalten wurden Lüneburg, Harburg und Stade bestimmt, zu Zuchthäusern Celle und Emden, zu Strafarbeitshäusern Hameln, Osnabrück und Peine; Nienburg wurde seit 1822 nicht mehr benutzt.
Die Einweisung in eine der Anstalten richtete sich nach Verbrechen und zuerkanntem Strafmaß. So befanden sich in den Kettenstrafanstalten die schwersten Verbrecher des Königreichs Hannover, die zu einer Strafe von sechs und mehr Jahren verurteilt wurden. In Zuchthäuser kamen diejenigen, die ausdrücklich zur Zuchthausstrafe verurteilt waren oder solche, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in eine Kettenstrafanstalt versetzt werden konnten. Strafarbeitshäuser nahmen Personen auf, die zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und weniger oder vor dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zu zehn Jahren verurteilt waren. Daneben bestand noch das polizeiliche Werkhaus in Moringen (früher Zuchthaus), in dem ausschließlich Polizeigefangene untergebracht waren.
Die Strafanstalten im Königreich Hannover standen vor Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1850 unter der Oberaufsicht des Innenministeriums, die gemäß Bekanntmachung vom 4. Oktober 1852 auf das Justizministerium überging. Die Aufsicht in der Mittelinstanz wurde erst 1859 den Landdrosteien entzogen und der Kronoberanwaltschaft am Oberappellationsgericht in Celle übertragen. Nach der Eingliederung Hannovers in den preußischen Staat wurden die Strafanstalten am 30. Dezember 1867 erneut dem Innenministerium unterstellt, die unmittelbare Aufsicht hatte das Oberpräsidium wahrzunehmen.
1917 ging die Gefängnisaufsicht erneut und endgültig auf das Justizministerium über, das 1922 die Strafanstaltsverwaltung neu ordnete. Danach wurden bei den Oberlandesgerichten Justizvollzugsämter eingerichtet, so auch in Celle, die an Stelle der Generalstaatsanwaltschaft für die Gefängnisaufsicht zuständig waren, eine Regelung, die allgemein wieder rückgängig gemacht wurde.
Das Zucht- und Irrenhaus zu Celle wurde in den Jahren 1710 bis 1729 erbaut und 1732 seiner Bestimmung übergeben. Die Gründung vollzogen die Landschaften Calenberg, Grubenhagen, Lüneburg und Hoya; es war die erste Einrichtung dieser Art im Königreich Hannover. Anfänglich diente die Anstalt vorzugweise der Aufnahme tollwütiger Irrer, die hier erstmals eine menschliche wenn auch zuchthausähnliche Behandlung erfuhren.
Mit der Gründung der provinzialständischen Heil- und Pflegeanstalt in Hildesheim im Jahre 1827 gab das Celler Irrenhaus ein Großteil der Insassen nach dort ab, die letzten 1833. Das nun noch bestehende Zuchthaus nahm jetzt hauptsächlich Frauen auf, Männer nur dann, wenn sie zu schwach waren, um im Kalkberg in Lüneburg oder in Hameln zu arbeiten; allmählich wandelte sich jedoch das Haus nur zur Aufnahme männlicher Personen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die Anstalt ständig durch An- und Umbauten erweitert, so dass sie Anfang des 20. Jahrhunderts 650 Gefangenen (Mitte des 19. Jahrhunderts 450) Platz bot. Ursprünglich wurden die Sträflinge mit Flachs-, Hede- und Wollspinnarbeiten beschäftigt, nach und nach erfolgte jedoch die Einrichtung verschiedener Werkstätten und Fabrikationszweige.
Stand: Januar 1977
Bestandsgeschichte: Der vorliegende Archivbestand enthält außer Baurechnungen kein Material aus der frühen Zeit des Zuchthauses; der Schwerpunkt der Akten liegt in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Wann die Akten ins Staatsarchiv nach Hannover gelangten, konnte in der durch Kriegseinwirkung 1943 dezimierten Dienstregistratur nicht mehr festgestellt werden.
Bestandsgeschichte: Hinweise zur Acc. 142/90:
Die Abgabe besteht sowohl aus Gefangenenpersonalakten als auch aus Gefangenenkarteikarten. Bei den Gefangenenkarteikarten der Jahrgänge 1933 bis 1945 können fehlende Nummern auftreten, hiervon ist besonders der Jahrgang 1943 mit den fehlenden laufenden Nummern 410/43 bis 604/43 betroffen. Diese Gefangenenkarteikarten sind bereits bei der Übernahme im Jahre 1990 als fehlend vermerkt worden.
Bestandsgeschichte: In den Archivbestand Hann. 86 Celle sind bislang folgende Ablieferungen eingegangen:
Nr. 1-218 (u.a. Haushaltsangelegenheiten, Unterhaltungskosten, Zuchthausbau, Strafvollzug, Gefangenenlisten)
Acc. 142/90 (Gefangenenpersonalakten, Gefangenenkarteikarten)
Acc. 157/97 (u.a. Gefangenenpersonalakten)
Acc. 2003/166 (Gefangenenbücher)
Acc. 2005/035 (Gefangenenkarteikarten)
Acc. 2013/104 (u.a. Verwaltungsorganisation, Strafvollzug, allgemeine Personalangelegenheiten, Personalakten der Bediensteten, Außenarbeitsstelle der Strafanstalt Celle im Müggenburger Moor)
Stand: Juli 2013
Findmittel: EDV-Findbuch 2013
Bearbeiter: Dr. Christoph Gieschen (1977)
Zusatzinformationen: Die Archivalien sind teilweise durch Beschädigungen, Pilzbefall und Verunreinigungen geschädigt und können daher nur eingeschränkt zur Benutzung vorgelegt werden.
90,6
Bestand
Literatur: C. Cassel, Geschichte der Stadt Celle, Celle 1930
Literatur: A. Ludolph, Das Werk- und Zuchthaus und die Kettenstrafanstalt zu Lüneburg, ein Beitrag zur Geschichte der Entwicklung des Strafvollzuges, Göttingen 1930
Literatur: A. Harms, Von der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Celle, in: 250 Jahre Oberlandesgericht Celle 1711 – 1961, Celle 1961, S. 155 ff.
Literatur: Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem deutschen Reiche, 25. Auflage, Berlin 1930
Literatur: Schäfer-Richter, Uta, Hinter Schloss und Riegel. An der Wiege zur Freiheitsstrafe - Das „Zucht- und Tollhaus“ zu Celle in seinen Gründungsjahren (1706-1732), Göttingen 1918
Literatur: Berger, Michael B., In einem Schloss hinter Gittern in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 20.10.2018
Literatur: A. Ludolph, Das Werk- und Zuchthaus und die Kettenstrafanstalt zu Lüneburg, ein Beitrag zur Geschichte der Entwicklung des Strafvollzuges, Göttingen 1930
Literatur: A. Harms, Von der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Celle, in: 250 Jahre Oberlandesgericht Celle 1711 – 1961, Celle 1961, S. 155 ff.
Literatur: Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem deutschen Reiche, 25. Auflage, Berlin 1930
Literatur: Schäfer-Richter, Uta, Hinter Schloss und Riegel. An der Wiege zur Freiheitsstrafe - Das „Zucht- und Tollhaus“ zu Celle in seinen Gründungsjahren (1706-1732), Göttingen 1918
Literatur: Berger, Michael B., In einem Schloss hinter Gittern in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 20.10.2018
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ