Wilhelm Albert von Pape, Erbsälzer zu Werll und Herr des Hauses Köning, und Hermann von Lilien vergleichen sich wegen 5 Morgen zum Haus Köningen gehöriger Wiese, die einst Bertram von Papen, Bürgermeister von Werll, dem Hermann Brandiß verschrieben hatte und die letzterer, später dessen Erben Philipp von Brandiß, dann dessen Sohn Philipp Gottschalk von Brandiß und jetzt Hermann von Lilie 96 Jahre lang genutzt haben, dahingehend, dass Wilhelm Albert von Papen dem Hermann von Lilien 2 Morgen Erbland an der langen Rigge Widden gelegen und 4 Morgen geistliches Land am Papenrode oberhalb der Windmühle abtritt, wogegen dieser die oben genannten 5 Morgen zurückgibt, womit der von dem Offizialatsgericht in Werll anhängig gemachte Rechtsstreit wegen zuviel erhobener Zinsen beigelegt sein soll.
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Wilhelm Albert von Pape, Erbsälzer zu Werll und Herr des Hauses Köning, und Hermann von Lilien vergleichen sich wegen 5 Morgen zum Haus Köningen gehöriger Wiese, die einst Bertram von Papen, Bürgermeister von Werll, dem Hermann Brandiß verschrieben hatte und die letzterer, später dessen Erben Philipp von Brandiß, dann dessen Sohn Philipp Gottschalk von Brandiß und jetzt Hermann von Lilie 96 Jahre lang genutzt haben, dahingehend, dass Wilhelm Albert von Papen dem Hermann von Lilien 2 Morgen Erbland an der langen Rigge Widden gelegen und 4 Morgen geistliches Land am Papenrode oberhalb der Windmühle abtritt, wogegen dieser die oben genannten 5 Morgen zurückgibt, womit der von dem Offizialatsgericht in Werll anhängig gemachte Rechtsstreit wegen zuviel erhobener Zinsen beigelegt sein soll.
v. Papen-Koeningen, Bestand Su, Su 129
v. Papen-Koeningen, Bestand Su
v. Papen-Koeningen, Bestand Su >> 13 - Urkunden
1701 März 5 {Werll}
Enthält: Hermann von Lilie, Wilhelm Albert Papen und Hermann Florenz von Lilien haben unterschrieben und ihre Petschaftsiegel beigedrückt. Or.Pap.; Rückaufschrift: Nro. 516
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:58 MEZ