Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass dem Dekan und Kapitel von St. Andreas in Worms 60 Gulden jährlicher Gült aus 1.200 Gulden Hauptgeld auf den sloß und Städten Wachenheim und Lambsheim (Lamßheym) verschrieben sind, welche Orte [1471] durch seinen Onkel (vetter und vatter) Kurfürst Friedrich von der Pfalz erobert worden waren. Obwohl dazu nicht verpflichtet, bewilligt er ihnen die Bezahlung des noch ausstehenden Hauptgelds von 800 Gulden in vier jährlichen Raten von 200 Gulden. Siegel: S = A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv