Bürgschaft: Anna Mayer
Vollständigen Titel anzeigen
A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. A 2 d (Geburtsbriefe) Nr. 5148
A 2 d (Geburtsbriefe) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 12-17a) >> Bd. 13 Geburtsbriefe Hurler - Schatt
1624 Dezember 24
Regest: Anna, Witwe des Michael Mayer selig, Bürgers zu Kirchheim unter Teck, desgleichen Carlin Steinhobel und Hans Ekher, beide Bürger zu Kirchheim und Pfleger der Anna Mayer, bekennen: Elisabetha Mayer, ihre Tochter und Pflegtochter, hat sich neulicher Zeit nach Reitlingen verheiratet. Für das dadurch dort erlangte Bürgerrecht ist von ihr Caution für 200 Pfund begehrt worden. Die oben Genannten haben sich zu solcher Caution erbietig gemacht und für Elisabetha unterpfandweis verschrieben:
1/2 Morgen Weingarts in der Jesinger Halde, zwischen Martin Rentz und Philipp Höher gelegen, oben an Peter Mayer und unten an Hans Kreyßer stossend,
1/2 Jauchart Ackers aufm Galgenberg, zwischen Hans Schölderlin und Jeorg Küetaisch gelegen, oben an Bernhard Stupffer, unten an Gall Hohenstein stossend.
Falls Elisabetha in ihrem Bürgerrecht sich nicht nach Gebühr erzeigen, sondern dem Spital oder gemeiner Stadt Reutlingen überlästig oder irgendwie beschwerlich sein würde, soll der Magistrat zu Reutlingen das Recht haben, solchen Verlusts und Schadens auf den oben genannten Unterpfändern sich wieder zu erholen und dieselben anzugreifen, bis um allen Nachteil und Verlust ihretwegen jedermann ein sattes Genügen widerfahren ist. Die Caution soll jedoch nicht länger als 2 Jahre bestehen, nachmals aber tot und ab sein und den Bürgen wieder zu Handen gestellt werden.
Bürgermeister und Gericht bekennen, dass die Stadt Reutlingen mit oben eingesetzten Unterpfändern völlig und genugsam für 200 Pfund Gelds versichert ist.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Vorgelegt 5. Januar 1625.
1/2 Morgen Weingarts in der Jesinger Halde, zwischen Martin Rentz und Philipp Höher gelegen, oben an Peter Mayer und unten an Hans Kreyßer stossend,
1/2 Jauchart Ackers aufm Galgenberg, zwischen Hans Schölderlin und Jeorg Küetaisch gelegen, oben an Bernhard Stupffer, unten an Gall Hohenstein stossend.
Falls Elisabetha in ihrem Bürgerrecht sich nicht nach Gebühr erzeigen, sondern dem Spital oder gemeiner Stadt Reutlingen überlästig oder irgendwie beschwerlich sein würde, soll der Magistrat zu Reutlingen das Recht haben, solchen Verlusts und Schadens auf den oben genannten Unterpfändern sich wieder zu erholen und dieselben anzugreifen, bis um allen Nachteil und Verlust ihretwegen jedermann ein sattes Genügen widerfahren ist. Die Caution soll jedoch nicht länger als 2 Jahre bestehen, nachmals aber tot und ab sein und den Bürgen wieder zu Handen gestellt werden.
Bürgermeister und Gericht bekennen, dass die Stadt Reutlingen mit oben eingesetzten Unterpfändern völlig und genugsam für 200 Pfund Gelds versichert ist.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Vorgelegt 5. Januar 1625.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Papiersiegel der Stadt Kirchheim
Siegel (Erhaltung): vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ