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55112 Lastenausgleichsbank (früher Vertriebenenbank): Verordnung über die Anerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit des Verwendungszwecks des Erlöses der 5 %-igen Inhaberschuldverschreibungen von 1953 der Bank für Vertriebene und Geschädigte (Lastenausgleichsbank) A.G.

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