55112 Lastenausgleichsbank (früher Vertriebenenbank): Verordnung über die Anerkennung der besonderen Förderungswürdigkeit des Verwendungszwecks des Erlöses der 5 %-igen Inhaberschuldverschreibungen von 1953 der Bank für Vertriebene und Geschädigte (Lastenausgleichsbank) A.G.