Personenstandsarchiv Hessen (Standort: Neustadt/Hessen): Gross-Gerau, Landkreis (Bestand)
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906
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Personenstandsarchiv Hessen (Standort: Neustadt/Hessen)
1876 - 1986
Enthält: 35 Standesämter
Geburtsnebenregister 1876-1906
Heiratsnebenregister 1876-1936
Sterbenebenregister 1876-1986
Bestandsgeschichte: Die Personenstandszweitbücher des Kreises Groß-Gerau wurden im Oktober 2010 an das Personenstandsarchiv Hessen in Neustadt abgegeben. Die Ablieferung der Folgejahrgänge 1900-1902, 1930-1932 und 1980-1982 erfolgte im Februar 2013. Die Jahrgänge 1903, 1933 und 1983 übergab die Standesamtsaufsicht im Januar 2014 an das Personenstandsarchiv.Im Januar 2016 schickte die Standesamtsaufsicht die Folgejahrgänge 1904/05, 1934 und 1984/85 nach Neustadt. Die Übernahme der Folgejahrgänge 1906/1936 und 1986 erfolgte im Februar 2017.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Kreis Groß-Gerau wurde durch Organisationsedikt vom 6. Juni 1832 zum 20. August 1832 aus dem ehemaligen Landratsbezirk Dornberg und Teilen des Landratsbezirks Langen gebildet. 1848 wurde der Kreis dem neu gebildeteten Regierungsbezirk Darmstadt eingegliedert; dieser wurde nur vier Jahre später, 1852, aufgelöst, und der Kreis Groß-Gerau unter Ausgliederung verschiedener Gemeinden an den Kreis Darmstadt (Arheilgen, Braunshardt, Erzhausen, Gräfenhausen, Griesheim, Messel, Schneppenhausen, Weiterstadt, Wixhausen) und den Kreis Offenbach (Egelsbach, Langen) neu gebildet.
Der Kreis Groß-Gerau bestand 1852 aus den folgenden Gemeinden: Astheim, Bauschheim, Berkach, Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Crumstadt, Dornberg, Dornheim, Erfelden, Geinsheim, Ginsheim, Goddelau, Groß-Gerau, Haßloch, Kelsterbach, Klein-Gerau, Königstädten, Leeheim, Mörfelden, Nauheim, Raunheim, Rüsselsheim, Stockstadt am Rhein, Trebur, Walldorf, Wallerstädten, Wolfskehlen, Worfelden.
Im Zuge des 'Gesetzes betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen' vom 12. Juni 1874 wurden zum 1. Juli 1874 die Stadt Gernsheim und die Gemeinde Klein-Rohrheim aus dem Kreis Bensheim in den Kreis Groß-Gerau eingegliedert.
Am 1. Januar 1930 wurden die Gemeinden Bischofsheim sowie Ginsheim-Gustavsburg (die Doppelgemeinde hatte sich 1919 zusammengeschlossen) der Stadt Mainz als Mainz-Bischofsheim, Mainz-Ginsheim und Mainz-Gustavsburg angeschlossen. Zum 16. Oktober 1945 wurden sie als selbständige Gemeinden dem Kreis Groß-Gerau wieder eingegliedert.
Am 31. Oktober 1937 wurde die Gemeinde Allmendfeld aus Teilen von Gernsheim, Crumstadt, Pfungstadt und Hähnlein neu gebildet.
Am 1. April 1939 wurde Dornberg in die Stadt Groß-Gerau eingemeindet; am 1. April 1951 Haßloch in die Stadt Rüsselsheim. Am 1. Oktober 1951 wurde die Gemeinde Hessenaue aus Teilen von Astheim, Geinsheim und Trebur neu gebildet.
Am 1. Juli 1957 wurde Königstädten in die Stadt Rüsselsheim eingemeindet, behält jedoch bis offenbar 1968 ein eigenes Standesamt.
Am 1. Mai 1970 wurde Bauschheim in die Stadt Rüsselsheim eingemeindet.
Allmendfeld und Klein-Rohrheim wurden 1971 in die Gemeinde Gernsheim eingemeindet; Berkach wurde zum 31. Dezember dieses Jahres in die Gemeinde Groß-Gerau eingemeindet.
Am 1. Juli 1973 schließen sich Goddelau und Wolfskehlen zur Gemeinde Goddelau-Wolfskehlen zusammen.
Am 1. Januar 1977 wurden Dornheim und Wallerstädten in die Gemeinde Groß-Gerau eingemeindet, sowie Astheim, Geinsheim und Hessenaue in die Gemeinde Trebur. Am gleichen Tag schlossen sich Crumstadt, Erfelden, Leeheim und Goddelau-Wolfskehlen zur Gemeinde Riedstadt zusammen. Am 1. Juli dieses Jahres wurden Klein-Gerau und Worfelden in die Gemeinde Büttelborn eingemeindet. Ebenfalls 1977 schlossen sich Mörfelden und Walldorf zur Gemeinde Waldfelden zusammen; schon ein Jahr später, zum 1.1.1978, zur Gemeinde Mörfelden-Walldorf.
Findmittel: Arcinsys-Datenbank
Referent: Frau Dr. Marx-Jaskulski
Zusatzinformationen: Letzte Aktualisierung: 28.03.2017
Geburtsnebenregister 1876-1906
Heiratsnebenregister 1876-1936
Sterbenebenregister 1876-1986
Bestandsgeschichte: Die Personenstandszweitbücher des Kreises Groß-Gerau wurden im Oktober 2010 an das Personenstandsarchiv Hessen in Neustadt abgegeben. Die Ablieferung der Folgejahrgänge 1900-1902, 1930-1932 und 1980-1982 erfolgte im Februar 2013. Die Jahrgänge 1903, 1933 und 1983 übergab die Standesamtsaufsicht im Januar 2014 an das Personenstandsarchiv.Im Januar 2016 schickte die Standesamtsaufsicht die Folgejahrgänge 1904/05, 1934 und 1984/85 nach Neustadt. Die Übernahme der Folgejahrgänge 1906/1936 und 1986 erfolgte im Februar 2017.
Geschichte des Bestandsbildners: Der Kreis Groß-Gerau wurde durch Organisationsedikt vom 6. Juni 1832 zum 20. August 1832 aus dem ehemaligen Landratsbezirk Dornberg und Teilen des Landratsbezirks Langen gebildet. 1848 wurde der Kreis dem neu gebildeteten Regierungsbezirk Darmstadt eingegliedert; dieser wurde nur vier Jahre später, 1852, aufgelöst, und der Kreis Groß-Gerau unter Ausgliederung verschiedener Gemeinden an den Kreis Darmstadt (Arheilgen, Braunshardt, Erzhausen, Gräfenhausen, Griesheim, Messel, Schneppenhausen, Weiterstadt, Wixhausen) und den Kreis Offenbach (Egelsbach, Langen) neu gebildet.
Der Kreis Groß-Gerau bestand 1852 aus den folgenden Gemeinden: Astheim, Bauschheim, Berkach, Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Crumstadt, Dornberg, Dornheim, Erfelden, Geinsheim, Ginsheim, Goddelau, Groß-Gerau, Haßloch, Kelsterbach, Klein-Gerau, Königstädten, Leeheim, Mörfelden, Nauheim, Raunheim, Rüsselsheim, Stockstadt am Rhein, Trebur, Walldorf, Wallerstädten, Wolfskehlen, Worfelden.
Im Zuge des 'Gesetzes betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen' vom 12. Juni 1874 wurden zum 1. Juli 1874 die Stadt Gernsheim und die Gemeinde Klein-Rohrheim aus dem Kreis Bensheim in den Kreis Groß-Gerau eingegliedert.
Am 1. Januar 1930 wurden die Gemeinden Bischofsheim sowie Ginsheim-Gustavsburg (die Doppelgemeinde hatte sich 1919 zusammengeschlossen) der Stadt Mainz als Mainz-Bischofsheim, Mainz-Ginsheim und Mainz-Gustavsburg angeschlossen. Zum 16. Oktober 1945 wurden sie als selbständige Gemeinden dem Kreis Groß-Gerau wieder eingegliedert.
Am 31. Oktober 1937 wurde die Gemeinde Allmendfeld aus Teilen von Gernsheim, Crumstadt, Pfungstadt und Hähnlein neu gebildet.
Am 1. April 1939 wurde Dornberg in die Stadt Groß-Gerau eingemeindet; am 1. April 1951 Haßloch in die Stadt Rüsselsheim. Am 1. Oktober 1951 wurde die Gemeinde Hessenaue aus Teilen von Astheim, Geinsheim und Trebur neu gebildet.
Am 1. Juli 1957 wurde Königstädten in die Stadt Rüsselsheim eingemeindet, behält jedoch bis offenbar 1968 ein eigenes Standesamt.
Am 1. Mai 1970 wurde Bauschheim in die Stadt Rüsselsheim eingemeindet.
Allmendfeld und Klein-Rohrheim wurden 1971 in die Gemeinde Gernsheim eingemeindet; Berkach wurde zum 31. Dezember dieses Jahres in die Gemeinde Groß-Gerau eingemeindet.
Am 1. Juli 1973 schließen sich Goddelau und Wolfskehlen zur Gemeinde Goddelau-Wolfskehlen zusammen.
Am 1. Januar 1977 wurden Dornheim und Wallerstädten in die Gemeinde Groß-Gerau eingemeindet, sowie Astheim, Geinsheim und Hessenaue in die Gemeinde Trebur. Am gleichen Tag schlossen sich Crumstadt, Erfelden, Leeheim und Goddelau-Wolfskehlen zur Gemeinde Riedstadt zusammen. Am 1. Juli dieses Jahres wurden Klein-Gerau und Worfelden in die Gemeinde Büttelborn eingemeindet. Ebenfalls 1977 schlossen sich Mörfelden und Walldorf zur Gemeinde Waldfelden zusammen; schon ein Jahr später, zum 1.1.1978, zur Gemeinde Mörfelden-Walldorf.
Findmittel: Arcinsys-Datenbank
Referent: Frau Dr. Marx-Jaskulski
Zusatzinformationen: Letzte Aktualisierung: 28.03.2017
26,16 MM; 660 Bände
Bestand
Korrespondierende Archivalien: Übersicht der digitalisierten Personenstandsnebenregister (http://digitalisate.hadis.hessen.de/resolver.php?archiv=hstam&bestand=906)
Literatur: Hans Georg Ruppel (Bearb.), Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen mit Nachweis der Kreis- und Gerichtszugehörigkeit von 1820 bis zu den Veränderungen im Zuge der kommunalen Gebietsreform, Darmstadt 1976. Hessisches Statistisches Landesamt (Hrsg.),Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen. Heft 2: Gebietsänderungen der hessischen Gemeinden und Kreise 1834 bis 1967, Wiesbaden, o.J..
Literatur: Historisches Ortslexikon Hessen (http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/index/sn/ol)
Literatur: Hans Georg Ruppel (Bearb.), Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen mit Nachweis der Kreis- und Gerichtszugehörigkeit von 1820 bis zu den Veränderungen im Zuge der kommunalen Gebietsreform, Darmstadt 1976. Hessisches Statistisches Landesamt (Hrsg.),Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen. Heft 2: Gebietsänderungen der hessischen Gemeinden und Kreise 1834 bis 1967, Wiesbaden, o.J..
Literatur: Historisches Ortslexikon Hessen (http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/index/sn/ol)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 08:12 MESZ