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Verordnung: Wenn ein Aposteltag in die Woche fällt, worin der monatliche Bettag zu halten ist, braucht die Predigt nicht auf diesen Tag gehalten zu werden, sondern kann bis auf den nächsten Monats-Bettag verschoben werden
Verordnung: Wenn ein Aposteltag in die Woche fällt, worin der monatliche Bettag zu halten ist, braucht die Predigt nicht auf diesen Tag gehalten zu werden, sondern kann bis auf den nächsten Monats-Bettag verschoben werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> K Kirchen- und Religionsangelegenheiten >> K.1 Kirchenordnungen, Visitationen, Kirchenzucht, Amtshandlungen und Feiertage
Gießen, 1729 September 2
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 40
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