. Stift Fulda ./. Riedesel zu Eisenbach wegen Freiensteinau: Bd. 22
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F 27 A, 33/76
F 27 A, Abt. 33 Nr.
F 27 A Herrschaft Riedesel zu Eisenbach: Herrschaft Riedesel zu Eisenbach - Samtarchiv
Herrschaft Riedesel zu Eisenbach: Herrschaft Riedesel zu Eisenbach - Samtarchiv >> 33. Beziehungen zu Fulda >> 2 Freiensteinau >> . Stift Fulda ./. Riedesel zu Eisenbach wegen Freiensteinau
1575-1576
Enthält u.a.: Streitsache Stift Fulda ./. Kurpfalz sowie sämtliche Riedesel zu Eisenbach wegen Eingriffen in die Gerechtigkeit im Gericht Freiensteinau, darin bestehend, dass
Enthält u.a.: 1) die Gemeinde Freiensteinau den Riedeselschen Schultheißen Johann Juncker gebeten hat, nachdem die Gemeindeaufseher durch Fuldische missachtet worden sind, zur Aufsicht über die Gehölze einen Förster zu bestimmen, an den bei Forstfrevel ein Flurpfandschilling sowie 5 an die Gemeinde und 25 an die Familie Riedesel zu entrichten ist, wobei etliche Frevler nicht nur mit der Geldstrafe belegt, sondern auch gefangengenommen worden sind, weswegen der Fürstabt zu Fulda ein Mandat zur Freilassung der Fuldischen Gefangenen ausgebracht hat
Enthält u.a.: 2) die Gemeinde Freiensteinau jährlich einen Glöckner bestellt, wobei der ehemalige Glöckner den Kirchenschlüssel solange an den Fuldischen Schultheißen abzugeben hat, bis der alte oder ein neuer Glöckner seitens des Riedeselschen Schultheißen bestätigt worden ist, worauf der Schlüssel wieder herausgegeben werden soll, was im Fall der Bestätigung des Glöckners Johann Linck nicht geschehen ist, da der Fuldische Schultheiß einen neuen Glöckner einführen wollte, woraufhin er gefangengesetzt wurde
Enthält u.a.: 1) die Gemeinde Freiensteinau den Riedeselschen Schultheißen Johann Juncker gebeten hat, nachdem die Gemeindeaufseher durch Fuldische missachtet worden sind, zur Aufsicht über die Gehölze einen Förster zu bestimmen, an den bei Forstfrevel ein Flurpfandschilling sowie 5 an die Gemeinde und 25 an die Familie Riedesel zu entrichten ist, wobei etliche Frevler nicht nur mit der Geldstrafe belegt, sondern auch gefangengenommen worden sind, weswegen der Fürstabt zu Fulda ein Mandat zur Freilassung der Fuldischen Gefangenen ausgebracht hat
Enthält u.a.: 2) die Gemeinde Freiensteinau jährlich einen Glöckner bestellt, wobei der ehemalige Glöckner den Kirchenschlüssel solange an den Fuldischen Schultheißen abzugeben hat, bis der alte oder ein neuer Glöckner seitens des Riedeselschen Schultheißen bestätigt worden ist, worauf der Schlüssel wieder herausgegeben werden soll, was im Fall der Bestätigung des Glöckners Johann Linck nicht geschehen ist, da der Fuldische Schultheiß einen neuen Glöckner einführen wollte, woraufhin er gefangengesetzt wurde
Sachakte
Zur Schlüsselübergabe betr. die Kirche zu Freiensteinau siehe auch F 27 A, Nr. 33/83, 88, 91
S. a. Serienvermerk
S. a. Serienvermerk
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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01.07.2025, 13:39 MESZ
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