Klage des Fleischhauers Hinrich Mumme ./. die Fleischhauergilde, vertreten durch die Gildemeister Kerstien und Joist Moderson. Der Kläger hat von seiner Frau Karodt (?) 2 Söhne, die vor der Eheschließung geboren sind. Er verlangt, dass sie in die Fleischhauergilde aufgenommen werden, und hat sie am 'groithen Vastelavende' mitreiten lassen; er ist deswegen von der Gilde in eine Strafe von 5 Thalern genommen. Die Gilde behauptet, dass nur der älteste, eheliche Sohn die 'Bank' seines Vaters erhalten und in die Gilde kommen könnte. Der Kläger behauptet, dass schon vor der Wiedertäuferzeit Kinder, die durch nachfolgende Heirat ihrer Eltern legitimiert seien, zur Gilde zugelassen seien.
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Klage des Fleischhauers Hinrich Mumme ./. die Fleischhauergilde, vertreten durch die Gildemeister Kerstien und Joist Moderson. Der Kläger hat von seiner Frau Karodt (?) 2 Söhne, die vor der Eheschließung geboren sind. Er verlangt, dass sie in die Fleischhauergilde aufgenommen werden, und hat sie am 'groithen Vastelavende' mitreiten lassen; er ist deswegen von der Gilde in eine Strafe von 5 Thalern genommen. Die Gilde behauptet, dass nur der älteste, eheliche Sohn die 'Bank' seines Vaters erhalten und in die Gilde kommen könnte. Der Kläger behauptet, dass schon vor der Wiedertäuferzeit Kinder, die durch nachfolgende Heirat ihrer Eltern legitimiert seien, zur Gilde zugelassen seien.
B-C Civ, 398
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1501-1600
1554 - 1585
Darin: Bei den Akten liegen mehrere Eingaben aus 1585, ausweislich deren die Fleischhauergilde dem Johan Moderson die Gildenrechte so lange entzieht, als er mit seiner Magd Else Lengerinck in wilder Ehe lebt. Gildemeister sind 1585 Christian und Michael Moderson, Herman und Anton Jonas. Erwähnt wird der Ratsdiener Jürgen Baggell.
Enthält: Durch den Stadtrichter Dr. Johan Wesselinck werden 1554 als Zeugen vernommen: 1. Else Boentorp (Boeventorp), 80-90 J. alt, Tochter der Eheleute Johan Boentorp und Else Messman, ihre Brüder Johan und Berndt waren legitimierte Kinder, aber gleichwohl Mitglieder der Fleischhauergilde; 2. Ratsherr und Fleischhauer Herman Jonas, bestätigt die Behauptung des Beklagten, nur sind nach Eroberung der Stadt zur Gilde Leute zugelassen, die nicht 'im Amt geboren' waren. 1554; 3. Mette, Witwe Michael Moderson; 4. Sofia, Witwe Johan van Stenforde; 5. Godeke Boickman, Bote des Stadtrichters. Durch Johan Cloeth, Richter in Ahlen, wird als Zeuge vernommen Fleischhauer Mertin Lütteke in Ahlen, 70 J. alt, hat bei Johan Karnekoip in Münster gelernt. Der Prozess endet durch einen Vergleich, nach dem Hinrich, der Sohn des Klägers, in die Gilde aufgenommen wird. Erwähnt werden Ludger, Sohn des Diderich Mumme, + 1553; Johan Swartte; Jasper Regelke; Johan van Ascheberg; Berndt Grevinck; Fleischhauer Hinrich Moderson; Tyman Syckman; + Fleischhauer Albert Listige; Johan Hocker und Johan Koytenbrouwer in Ahlen.
Enthält: Durch den Stadtrichter Dr. Johan Wesselinck werden 1554 als Zeugen vernommen: 1. Else Boentorp (Boeventorp), 80-90 J. alt, Tochter der Eheleute Johan Boentorp und Else Messman, ihre Brüder Johan und Berndt waren legitimierte Kinder, aber gleichwohl Mitglieder der Fleischhauergilde; 2. Ratsherr und Fleischhauer Herman Jonas, bestätigt die Behauptung des Beklagten, nur sind nach Eroberung der Stadt zur Gilde Leute zugelassen, die nicht 'im Amt geboren' waren. 1554; 3. Mette, Witwe Michael Moderson; 4. Sofia, Witwe Johan van Stenforde; 5. Godeke Boickman, Bote des Stadtrichters. Durch Johan Cloeth, Richter in Ahlen, wird als Zeuge vernommen Fleischhauer Mertin Lütteke in Ahlen, 70 J. alt, hat bei Johan Karnekoip in Münster gelernt. Der Prozess endet durch einen Vergleich, nach dem Hinrich, der Sohn des Klägers, in die Gilde aufgenommen wird. Erwähnt werden Ludger, Sohn des Diderich Mumme, + 1553; Johan Swartte; Jasper Regelke; Johan van Ascheberg; Berndt Grevinck; Fleischhauer Hinrich Moderson; Tyman Syckman; + Fleischhauer Albert Listige; Johan Hocker und Johan Koytenbrouwer in Ahlen.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:18 MEZ
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