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Stoffel Schült, B. zu Stuttgart, aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, weil er etliche von seinem + Vater hinterlassene Gültbriefe gefälscht, den Namen des Vaters abgeschabt und seinen eigenen eingesetzt hatte in der Absicht, die Briefe seiner Stiefmutter zu entziehen, jedoch, obschon peinlicher Strafe verfallen, auf seine und seiner Freunde Bitten begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder aber seinem Landesherrn eine Geldstrafe von 100 fl zu bezahlen, keine Wehr mehr zu tragen, offene Zechen zu meiden, sich wohl zu verhalten und in der "Verpflegnus" zu bleiben, gelobt eidlich, die letzteren Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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