König Friedrich und seine Brüder Leopold und Heinrich verpfänden dem Grafen Wolfrat von Veringen für dessen Dienste, die er ihnen geleistet und laut seiner Urkunde noch künftighin leisten soll, Burg, Stadt und Dorf Veringen, die Fischentz im Dorfe Sigmaringen sowie Weiher und Mühle zu Langen-Enslingen um 800 Mark Silber Konstanzer Gewichts unter der Bedingung, daß, falls die Rückzahlung der Pfandsumme vor dem 1. Mai (Walpurgentag) erfolgt, die aus den Pfändern fließenden Einkünfte des betr. Jahres dem Einlöser zukommen sollen; nach dem 1. Mai dem Pfandinhaber. Die Pfänder sollen ferner nicht einzeln, sondern nur zusammen eingelöst und die Rückzahlung auf einer Feste des Grafen erfolgen Die Fischentz zu Sigmaringen war bereits 1306 an die Grafen von Veringen verpfändet, vgl. Maag II/1, 241. Die Pfandschaft Veringen ging am 14. Juli 1344 durch Verkauf von Graf Heinrich von Veringen an die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg über.
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König Friedrich und seine Brüder Leopold und Heinrich verpfänden dem Grafen Wolfrat von Veringen für dessen Dienste, die er ihnen geleistet und laut seiner Urkunde noch künftighin leisten soll, Burg, Stadt und Dorf Veringen, die Fischentz im Dorfe Sigmaringen sowie Weiher und Mühle zu Langen-Enslingen um 800 Mark Silber Konstanzer Gewichts unter der Bedingung, daß, falls die Rückzahlung der Pfandsumme vor dem 1. Mai (Walpurgentag) erfolgt, die aus den Pfändern fließenden Einkünfte des betr. Jahres dem Einlöser zukommen sollen; nach dem 1. Mai dem Pfandinhaber. Die Pfänder sollen ferner nicht einzeln, sondern nur zusammen eingelöst und die Rückzahlung auf einer Feste des Grafen erfolgen Die Fischentz zu Sigmaringen war bereits 1306 an die Grafen von Veringen verpfändet, vgl. Maag II/1, 241. Die Pfandschaft Veringen ging am 14. Juli 1344 durch Verkauf von Graf Heinrich von Veringen an die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg über.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 170 T 2 {1}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 170 T 2 Grafschaft Veringen: Urkunden
Grafschaft Veringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1315 Februar 23 (1315 Februar 23 (D. i. g. ze Stakmat 1315 an dem sontag vor Mitterfasten))
Urkunden
Ausstellungsort: Stackmatten
Vermerke: Abschrift saec. 15 Wien Staats-A.
Publiziertes Regest: Regesta Habsburgica III. Abteilung, 1922, Nr. 94; Böhmer 1314-47 Fr. d. S. n. 8. Lichn.-Birk 3, 354 n. 305. Locher Reg. des Grafen von Veringen 120 (= Mitteilungen des Vereins für Geschichte in Hohenzollern 4,26)
Vermerke: Abschrift saec. 15 Wien Staats-A.
Publiziertes Regest: Regesta Habsburgica III. Abteilung, 1922, Nr. 94; Böhmer 1314-47 Fr. d. S. n. 8. Lichn.-Birk 3, 354 n. 305. Locher Reg. des Grafen von Veringen 120 (= Mitteilungen des Vereins für Geschichte in Hohenzollern 4,26)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:50 MESZ
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