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Hans Kercher, B. zu Stuttgart, gef., weil er zum zweiten Mal sein Kind in kaltes Wasser gesetzt und dann allein gelassen hatte, so daß andere Leute diesem zu Hilfe kommen mußten, weil er ferner seiner in der 20. Woche schwangeren Frau einen Schemel gegen den Leib geworfen hatte, so daß sie 3 - 4 Tage später eine Totgeburt hatte, außerdem, weil er mehr als einmal sein kleines und unverständiges Kind härtestens geprügelt, auch Frau und Kind öfters verlassen und sich häufig mit Gotteslästerungen vergangen hatte, wofür er an Leib und Leben wohl strafwürdig gewesen wäre, jedoch auf Fürbitte und gegen Bezahlung der Atzung wieder freigel., schwört U. und gelobt, sich gegen Frau und Kind künftig wohl zu verhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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