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Pfaffhanns der Junge von Weiler bei Sulpach, wegen eines in Pforzheim begangenen Rockdiebstahls zu Kirchheim gef., nachdem der Bestohlene ihn in Pforzheim vor Gericht verklagt hatte, jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, verpflichtet sich, innerhalb von 8 Tagen Atzung, Turmgeld und Briefkosten zu bezahlen, sich nicht eher aus der Stadt zu entfernen, als bis er einem jeden die durch seine Haft entstandenen Unkosten bezahlt hat, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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