Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Flurstücke der Gemarkungen Blumroda, Zedtlitz, Plateka und Wyhra, für die die Niederlausitzer Kohlenwerke AG in Berlin Antrag auf Feststellung der Ausnahme vom Staatlichen Kohlenbergbaugesetz vom 14.06.1918 gestellt hat
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Flurstücke der Gemarkungen Blumroda, Zedtlitz, Plateka und Wyhra, für die die Niederlausitzer Kohlenwerke AG in Berlin Antrag auf Feststellung der Ausnahme vom Staatlichen Kohlenbergbaugesetz vom 14.06.1918 gestellt hat