Heinrich von Gielsdorf (Gilstorp), Tielman von Uckerath (Vckroide) und sämtliche anderen Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor ihnen Peter von Blankenberg (Blanckenbergh), der Tuchscherer, und seine Ehefrau Druda, Bürger zu Bonn, bekannt haben, dass sie an Johann von Oppenheim (-hem), Vikar zu Bonn, Rektor des Altars der heiligen Dreikönige, 1 Viertel Wingert in dem Haiche zwischen Wingerten des Michael-Altars zu Dietkirchen (-kirgen) und der Jakobe von Dottendorf (-dorp) erblich verkauft haben; davon zahlt man jährlich 1/2 Malter Weizen in das Wochenamt des Kapitels von St. Cassius. Der Verkauf erfolgte im Beisein Ludolfs, des Küsters und Hebdomadars von St. Cassius, des Lehnherrn des Wingerts. Peter und Druda haben vor den Schöffen auf den Wingert verzichtet und ihn mit Mund, Hand und Halm Johann als Erbe aufgetragen. Der Lehnherr räumt fortan nur noch Johann ein, dieses Erbe ungestört und erblich zu besitzen und es auch nach Belieben zu verkaufen, zu versetzen und zu vergeben. Peter und Druda haben Johann über die Kaufsumme quittiert. Vorbehalten bleiben dem Landesherrn sein Dienst und Recht, der Stadt Bonn ihre Steuern (yrre leilicher gewoinden ind beiden an dem vurs. wincgarde) und dem Lehnherrn sein Recht. - Heinrich und Tielman kündigen ihre Siegel an. Datum 1389 feria quinta post Iudica.