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Bekanntmachung über die ab 1. Januar 1932 gemäß der Reichsversicherungsordnung geltenden Ortslöhne in den verschiedenen Hessischen Provinzen
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> V Handel und Gewerbe >> V.5 Gewerbe >> V.5.7 Arbeiter, Gesinde, Tagelöhner, Unfall- und Kinderschutz
Darmstadt, 1931 Dezember 14
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