Lienhard Schenck, sesshaft auf der Scherbenmühle, beim Abschießen und Einfangen von 4 alten und jungen Wildschweinen im Rottelbach und Winckelberg vom Forstmeister zu Neuenstadt festgenommen und zu Weinsberg gef., vor dem Stadtgericht daselbst angeklagt und verurteilt, neben der Verbüßung einer vierwöchigen Turmstrafe seinem Landesherrn zum Abtrag 20 lb h samt Atzungs- und Gefängniskosten zu bezahlen und keinerlei Schusswaffen zu tragen noch zu gebrauchen, gelobt eidlich, die Urteilsartikel zu befolgen und schwört U. Bürgen (um 200 fl): die ehrbaren Lienhard Kübler aus Morbach [Kr. Backnang], Wolf Wielandt und Jerg Stueff aus Schönbronn [Kr. Backnang], Hans Utz aus Rieden [Kr. Schwäbisch Hall] und Hans Müller aus Sittenhardt (Zittenhart) [Kr. Schwäbisch Hall].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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