Verordnung: Der Mannschaftsverlust in den Brigaden durch Desertion, Sterbefälle, Untauglichkeit im Felddienst usw. erfordert, dass alle entwichenen, aber im Lande befindlichen Deserteure gegen Belohnung ausfindig gemacht und wieder in die Einheiten eingereiht werden (ein Bestätigungsschreiben vom 12. April 1794 anbei)