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Oberämter
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Überlieferungsgeschichte
1803 bis 1810 wurden die Oberämter teilweise als Nachfolger der altwürttembergischen Ämter errichtet; Doppelstellung des Oberamtmanns als Staatsbeamter und Leiter der Amtskörperschaft; 1818 Verselbstständigung der Oberamtsgerichte; 1842 Sprengeländerungen; 1928 erhält der Oberamtmann die Amtsbezeichnung Landrat; 1938 Umbenennung in Landratsämter und Sprengeländerungen.