Verordnung: Die Landesregierung hat wahrgenommen, dass liederliche Dirnen ihre ledige Schwangerschaft verheimlichen und ihre Niederkunft ohne Unterstützung einer vereidigten Hebamme durchführen. Solche Frauen sollen auf ewig in das Spinnhaus zur Strafe getan werden. Damit niemand sich durch Unwissenheit herausreden kann, soll diese Strafe jedes Jahr am 1. Sonntag nach Ostern von den Kanzeln in den Kirchen verlesen werden (eine Ausfertigung und zwei Exemplare von 1810 vorhanden)