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Die Eheleute LAMBERT von BUEREN und HILLE von WYLAICK-BUEREN verzichten, ihren Ehepakten gemäß, gegen 2000 oberländ. rhein. Gulden, welche die Frau in die Ehe mitbekommt, auf die sonstigen Ansprüche derselben an die Erbschaft ihrer Eltern, des weil. Ritters GAIDERT von WYLAICK und der Frau JUTTE von BYLANT-WYLAICK. D. op sunte Philippus ende Jacobus avont apostolorum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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