Auswirkungen und Durchführung der kommunalen Neugliederung in Duisburg
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101, 1009
101 Oberstadtdirektor
Oberstadtdirektor >> 01. Allgemeine Verwaltung >> 01.05. Angelegenheiten des Hauptamtes
1974
Enthält: u. a.: Bezirke; Abstimmungen nach dem Vorschaltgesetz; Nachrichtenverbindungen innerhalb der Stadt; Unterbringung der Verwaltung; Neuordnungsbüro; Beauftragter für die Aufgaben des Rates und des Oberbürgermeisters; Ausschüsse des Rates; Beauftragter für die Aufgaben des Oberstadtdirektors; Übertritt und Übernahme von Mitarbeitern; Organisationspläne; Stellenplan; Personalkommission; Haushalt; Planungsrecht; Flächennutzungspläne; Ortsrecht; Wahrnehmung städt. Interessen in öffenrlich-rechtlichen Körperschaften sowie Eigen- und Beteiligungsgesellschaften; Landschaftsverband Rheinland; Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk; Zweckverbände; Emschergenossenschaft; Ruhrverband; Lineg; Deichverband Mündelheim-Serm; Deichverband Friemersheim; Deichverband Walsum; Planungsverband Baerler Busch - Vierbaumer Heide; Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH; Stadtwerke Duisburg AG; Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke; Duisburger Verkehrsgesellschaft AG; NIAG; Stadtbahngesellschaft Rhein-Ruhr mbH; Duisburger Betriebsgesellschaft; Duisburger Gemeinnützige Baugesellschaft AG; Homberger Gemeinnütziger Bauverein GmbH; Grafschaft Moers - Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH; Gemeinnützige Wohnungs- und Baugesellschaft für den Kreis Dinslaken mbH; Zoo Duisburg AG; Rheinbrückenbau- und Betriebsgesellschaft Duisburg Homberg GmbH; Rheinbrückengesellschaft Duisburg-Rheinhausen GmbH; Duisburg-Ruhrorter Häfen AG (Hafag); Deutsche am Rhein; Sparkassen; Neugliederungsschlussgesetz; Ruhrgebietsgesetz (Auszüge); Niederrhein-Gesetz (Auszüge); Düsseldorf-Gesetz (Auszüge); Neufassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens; Vorschaltgesetz; Verwendung der übergetretenen oder übernommenen Beamten, Angestellten und Arbeiter bei der Umbildung von Körperschaften
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:46 MEZ