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Der Knappe Henrich von Hupede bekennt vom Abt Johannes zu Abdinghof mit dem Amt Dodenhusen (Dohnsen) unter der Bestimmung belehnt zu sein, daß das Lehen, falls die Pacht daran im Betrage von 6 Gulden bis ins dritte Jahr unbezahlt bleibt, heimfällt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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