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Versammlung der einigungsverwandten Stände zu Naumburg am 19. Dezember wegen einiger Religionsstreitpunkte
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Enthält: In dem am 16. Januar 1541 gemachten Abschied wird der Stadt Braunschweig wegen der Bedrückungen des Herzogs Heinrich und der Stadt Goslar wegen der gegen sie ergangenen Achterklärung und weiter daraus zu befürchtenden Folgen die Hilfe der Stände versprochen, die besondere Beschickung des Reichstags von jedem Stand nebst den beim Gespräch gewesenen Theologen verordnet, auf demselben vor Bestimmung der Religionssachen in keine Türkenhilfe zu willigen beschlossen, wegen der Mordbrenner Verfügungen getroffen, über Religionssachen des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg, des Fürsten von Anhalt, Grafen von Tecklenburg, der Stadt Straßburg, Memmingen und Esslingen, Entschluss gefasst und über die Anlagen, Einnahme des jungen Herzogs von Braunschweig in die Vereinigung, eine Verteidigung gegen die feindlichen Angriffe und einige andere Sachen verabschiedet. Wegen des Herzogs Heinrich zu Sachsen ist ein besonderer Nebenabschied über die von ihm nicht bezahlten Anlagen der Vereinigung gemacht worden.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.