Das Gericht zu Biebrich-Mosbach beurkundet den Begang der in der Gemarkung Biebrich-Mosbach belegenen Güter, welche den Erben des Emmerich Wilhelm von Bubenheim für eine Schuld der Gemeinde Biebrich-Mosbach in Höhe von 400 Talern, desgleichen für eine gleiche Schuld der Gemeinde Schierstein an den Erblasser eigentümlich zugesprochen worden sind. Der Begang selbst fehlt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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