Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch einer- und Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Landau andererseits, die sich zu Fehde und Feindschaft ausgeweitet haben, Folgendes: Die Fehde, in der Graf Friedrich die von Landau geschädigt und etliche der Ihren gefangen genommen hat, ist beendet. Gefangene sind ohne Entgelt gegen Urfehde freizulassen, wobei sie jedoch Atzung zu bezahlen haben. Wegen des erlittenen Schadens behält sich der Pfalzgraf die Entscheidung vor. Alle Geschehnisse der Fehde sind hiermit geschlichtet.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen Graf Friedrich von Zweibrücken-Bitsch einer- und Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Landau andererseits, die sich zu Fehde und Feindschaft ausgeweitet haben, Folgendes: Die Fehde, in der Graf Friedrich die von Landau geschädigt und etliche der Ihren gefangen genommen hat, ist beendet. Gefangene sind ohne Entgelt gegen Urfehde freizulassen, wobei sie jedoch Atzung zu bezahlen haben. Wegen des erlittenen Schadens behält sich der Pfalzgraf die Entscheidung vor. Alle Geschehnisse der Fehde sind hiermit geschlichtet.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 211
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1484 Juni 8 (uff den dinstag nach dem pfingstag)
fol. 291r-291v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Kopfregest: "Entscheyd zuschen grave Friderichen von Bittsch und den von Lanndauwe".
Landau LD
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:02 MESZ
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