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Hermann von Bronkhorst-Batenburg, Herr zu Steyn, und sein Sohn Dietrich überlassen ihrem Schwager bzw. Oheim Wilhelm von Vlodorp, Herrn zu Leuth, eine nach dem Tode ihrer Muhme Ryckelt mit 2000 Gulden lösbare Rente von 100 Gulden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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