Der Bürger Johann de Runde zu Oldenburg und seine Ehefrau Immeke bekennen, dass sie der Stadt Oldenburg eine jährliche Rente von einer halben Mark in ihrem Hause, belegen in der Neustadt an der Westerloyen Straße zwischen den Häusern des Gerd Popken und des Drewes Trippenmaker, für 6 Oldenburger Mark (à 32 Grote) unter Vorbehalt des Rückkaufrechtes verkauft haben, und geloben dafür unter Kistenpfandsrecht Wahrschaft. Als Zeugen siegeln die Bürger Hermann Hylwerdes und Johann von Hagen.

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Stadtarchiv Oldenburg