Leonhard Hornung von Straß, Sohn des Thomas Hornung, trifft mit Anna Ganser, Witwe des Konrad Müller, Müller zu Silheim, von dem sie sieben Kinder (Hans, Konrad, Georg, Maria, Ursula, Katharina, Susanna, Appollonia) hat, folgende Heiratsabrede in Gegenwart von Annas und Ihrer Kinder Pfleger, Hans Ganser von Pfaffenhofen und Hans Stark von Straß, sowie Leonhards Brüdern Hans Hornung von Rammertshofen und Kaspar Hornung von Straß: 1) Die Kinder aus erster Ehe werden wie gemeinsame Kinder aufgezogen, ihr Anteil am Erbe des Vaters (Konrad Müller) beträgt 1.000 fl. Die Söhne bekommen ihren Anteil bei ihrer Heirat zusammen mit einer Bekleidung und einem Stock ausgehändigt, die Töchter erhalten bei ihrer Heirat zum Anteil ein Bett, eine Truhe, Kleider und eine Kuh. Außerdem stehen den Kindern noch 350 fl. aus dem Erbe ihres Onkels Valentin Müller zu. Die beiden Töchter sollen bei ihrer Verheiratung je eine Bettstatt erhalten. 2) Stirbt Anna vor Leonhard, erhalten die Kinder aus erster Ehe direkt ihren väterlichen Erbteil, er bekommt 150 fl. von den mit in die Ehe gebrachten 500 fl., seine Truhe, Kleider und das Ehebett im Voraus. Das übrige Erbe wird gleichmäßig aufgeteilt, auf die Mühle [Äschenmühle] hat Leonhard ein Vorkaufsrecht. 3) Stirbt er vor ihr ohne gemeinsame Kinder, soll sie seinen Erben und Freunden 150 fl. auszahlen.
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