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Verordnung: Allen Geistlichen der Provinz Hessen wird erneut bekannt gemacht, dass es verboten ist, dass verlobte oder nicht verlobte Paare beiderlei Geschlechts zusammen wohnen
Verordnung: Allen Geistlichen der Provinz Hessen wird erneut bekannt gemacht, dass es verboten ist, dass verlobte oder nicht verlobte Paare beiderlei Geschlechts zusammen wohnen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> R Vorkehrungen gegen Sittenverderbnis, Vereinswesen >> R.2 Sittenpolizei, Unzuchts- und Ehebruchsfälle
Gießen, 1815 März 9
Sachakte
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