Heinrich genannt Hudemecher und Johann genannt Strabo, Kanoniker des Stifts Weilburg, verkaufen Herrn Hartung Schriber, Kanoniker desselben Stifts, dessen Erben und dem, der mit dessen Willen diese Urkunde innehat, für 5 Mark Pfennig guten Geldes, wie zu Weilburg gang und gäbe ('geneme'), die dieser ihnen bezahlt hat, die Wiese hinter Kubacher Holz, die ihrem + Oheim, Herrn Heinrich von June, gehörte, mit Weiden und allem zugehörigen Recht. Sie haben die Kaufsumme zur Bezahlung der Schuld verwandt, die der vorgenannte Heinrich von June hinterließ, und haben die Wiese dem Käufer mit Halm und Mund vor Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Weilburg aufgetragen, wie rechtsüblich. Auch geloben sie, Währschaft zu leisten ('zuo weren'). - Siegel des Richwin von Weilburg des Jüngsten, Burgmanns zu Weilburg, und des Heynemann Brusscher, Schöffe daselbst.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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