Lotze von Ottenstein und Johann von Oel für die Brüder Gerhard und Johann Schönhals von Alpenrod und Arndt von Ottenstein und Johann Mant von Limbach, Amtmann zu Hachenburg, für Johann Schönhals von Alpenrod, Hermanns Sohn, vertragen diese Vettern in Erbstreitigkeiten. Gerhard und Johann erhaltenen Erbteile ihres Vaters Johann und Vetters Gerhard und Güter in der Grafschaft Nassau und im Erzstift Köln, Johann, Hermanns Sohn, die Erbteile seines Vaters und seines Vetters Ermbrechts, dazu das Erbe zu Ehrlich. Das Erbe zu Kettig bleib, je zur Hälfte, gemeinsamer Besitz. Dem anderen Teil bleibt jeweils das Vorkaufsrecht.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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