Es wird bekundet, dass zwischen Nikolaus Schreiber (Niclaus Schriber), Propst zu Flonheim, und Werner Henne zu Kreuznach (Hennen zu Crutznach) Irrungen über Kosten und ein Haus zu Kreuznach genannt das "ferw huß", die sie zum heutigen Tag nach vergeblicher gütiger Einigung seinen Räten zum rechtlichen Austrag anheimgestellt haben. Beide sollen ihre Forderungen wegen der Kosten vor dem Heidelberger Hofgericht zum nächsten Termin austragen und den Entscheid unter Verzicht auf Rechtsbehelf annehmen, dergleichen die Hauptsache, wobei die Kommission an den Erzbischof von Mainz abgestellt werden soll. Dies haben die Parteien gelobt, ebenso Meister Peter von Stein, Lizenziat, für seinen Schwager Werner Henne. Nachdem dieser nicht persönlich erscheinen konnte, soll Meister Peter binnen 14 Tagen eine Zustimmung von ihm erlangen. Beide Parteien erhalten einen Teil des als Chirograph gefertigten Anlasses.
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Es wird bekundet, dass zwischen Nikolaus Schreiber (Niclaus Schriber), Propst zu Flonheim, und Werner Henne zu Kreuznach (Hennen zu Crutznach) Irrungen über Kosten und ein Haus zu Kreuznach genannt das "ferw huß", die sie zum heutigen Tag nach vergeblicher gütiger Einigung seinen Räten zum rechtlichen Austrag anheimgestellt haben. Beide sollen ihre Forderungen wegen der Kosten vor dem Heidelberger Hofgericht zum nächsten Termin austragen und den Entscheid unter Verzicht auf Rechtsbehelf annehmen, dergleichen die Hauptsache, wobei die Kommission an den Erzbischof von Mainz abgestellt werden soll. Dies haben die Parteien gelobt, ebenso Meister Peter von Stein, Lizenziat, für seinen Schwager Werner Henne. Nachdem dieser nicht persönlich erscheinen konnte, soll Meister Peter binnen 14 Tagen eine Zustimmung von ihm erlangen. Beide Parteien erhalten einen Teil des als Chirograph gefertigten Anlasses.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 91
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1493 Juli 1 (montags nach Petri et Pauli apostolorum)
fol. 88v-89r
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Kopfregest: "Anlas zuschen dem probst zu Flonheym und Wernhers Hennen zu Crutznach".
Henne, Werner; zu Kreuznach, erw. 1493
Mainz, Erzbischöfe von
Schreiber, Nikolaus; Propst zu Flonheim, erw. 1493
Stein von Kreuznach, Peter vom; Jurist, Beisitzer am kurpfälzischen Hofgericht, erw. 1471, 1498
Bad Kreuznach KH
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:18 MESZ
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