Anweisung: Die bisher geltenden Schuld- und Pfandverschreibungen sind durch neue Formulare ersetzt worden. Die alten, nunmehr ungültigen Formulare, sind beim Landgerichts-Aktuar umzutauschen. Der Hauptteil des neuen Formulars ist wie bisher geblieben, nur die Entsagung auf die weiblichen Rechtswohltaten hat sich geändert. Diese Änderung ist genauestens zu beachten