In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Verordnung: Für die Berechnung der Gebühren der Orts- und Polizeidiener für das Ausschellen in Starkenburg und Oberhessen soll nicht die faktische, sondern die Zoll-Abrechnungs-Bevölkerung zu Grunde gelegt werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Verordnung: Für die Berechnung der Gebühren der Orts- und Polizeidiener für das Ausschellen in Starkenburg und Oberhessen soll nicht die faktische, sondern die Zoll-Abrechnungs-Bevölkerung zu Grunde gelegt werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.1 Sammlung und Publikation der Gesetze und Verordnungen, Regierungsblatt, amtliche Verkündigungen
Darmstadt, 1864 Juli 15
Sachakte
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.