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Verordnung: Für die Berechnung der Gebühren der Orts- und Polizeidiener für das Ausschellen in Starkenburg und Oberhessen soll nicht die faktische, sondern die Zoll-Abrechnungs-Bevölkerung zu Grunde gelegt werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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