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Verordnung: Missfällig wird wahrgenommen, dass bisher die Konkurs-Prozesse bei den fürstlichen sowie hintersässigen Gerichten nicht mit der erforderlichen Akkuratesse geführt, ja sogar justizwidrig verzögert werden. Die Landesregierung ist nicht gewillt, diesem Unwesen länger nachzusehen (ein Konkurssachen-Konzept anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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