Verordnung: Missfällig wird wahrgenommen, dass bisher die Konkurs-Prozesse bei den fürstlichen sowie hintersässigen Gerichten nicht mit der erforderlichen Akkuratesse geführt, ja sogar justizwidrig verzögert werden. Die Landesregierung ist nicht gewillt, diesem Unwesen länger nachzusehen (ein Konkurssachen-Konzept anbei)