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Verordnungen des Hoch- und Deutschmeisters Clemens August [von Bayern]: Bestrafung der DO-Novizen für das Versäumen der ihnen vorgeschriebenen Gottesdienste, 1750 Dez. 14; Verbot des Schuldenmachens durch DOR, 1740 Jan. 7 und 1750 Mai 16; Erlaubnis des HDM und der Ordensoberen vor der Annahme des Theresianischen Militärordens, 1758 Aug. 3.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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