Verordnungssammlungen: Verordnungs-Sammlung Höpfner (Bestand)
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R 1 A
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Sammlungen und Karteien >> Verordnungssammlungen
1375-1959, hauptsächlich ab 16. Jh.
Enthält: Die Sammlung war ursprünglich wie folgt sachlich untergliedert: 1. Kameralverordnungen Ende 14. bis 19. Jahrhundert (Konv. 1-6, 8-12). - 2. Akademische, Kirchen- und Schulsachen 16. bis 19. Jahrhundert (Konv. 13-19). - 3. Kanzleisachen 16. bis 18. Jahrhundert (Konv. 20). - 4. Justizsachen 17. bis Anfang 19. Jahrhundert (Konv. 23-26). - 5. Militärsachen Ende 15. bis Anfang 19. Jahrhundert (Konv. 27-28). - 6. Forst- und Jagdverordnungen Ende 15. bis Anfang 19. Jahrhundert (Konv. 29- 36). - 7. Polizeisachen 15. bis 19. Jahrhundert (Konv. 37-45).
Zum ursprünglichen Gliederungszustand der Sammlung vgl. das 'Verzeichnis der sogen. Hoepfner'schen Sammlung von Verordnungen p.p.' in: G 21 A Nr. 15/2 (Akten des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz betreffend: Die Sammlung der althessischen Verordnungen)
Bestandsgeschichte: Die Höpfnersche Sammlung wurde im amtlichen Auftrag zwischen 1781 und 1797 vom Geheimen Tribunalrat Dr. Ludwig Friedrich Höpfner (1743-1797) als Vorlage für eine gedruckte Ordnungssammlung, die nie erschien, angelegt. Sie umfasste Verordnungen der Jahre 1336-1792. Im Jahr 1907 übernahm das Großherzogliche Haus- und Staatsarchiv die Sammlung, welche auf dem Dachboden des Oberlandesgerichts verwahrt wurde (vormals Oberappellations- und Kassationsgericht). Von den ursprünglich vorhandenen 46 Sammelmappen Höpfners sind vier verloren gegangen. Nach ihnen forschte das Ministerium der Justiz im Jahre 1910 auf Anregung des Haus- und Staatsarchivs offensichtlich vergebens. Es handelte sich um folgende Mappen:
1. Verordnungen über Justizsachen, Mappe I 1336-1639;
2. Verordnungen in Forst- und Jagdsachen, Mappe III 1710-1720;
3. Cameral-Verordnungen, Mappe IV: 'Vom Zoll und Geleit. Vom Schleysatz'
4. Cameral-Verordnungen, Mappe VII: 'Vom Burger- und Beysassengeld. Von Frohnden und Frohngeld, wie auch anderen Personal-Beschwerden und -Befreyungen. Von Reception der Juden, deren Schutz-Geld und anderen judenschaftlichen prästandis'.
Da die Höpfnersche Sammlung 1792 endete und die gedruckte 'Sammlung Grossherzoglich Hessischer Verordnungen' erst mit dem 13. August 1806 einsetzte, bemühte sich das Staatsarchiv ab 1910 verstärkt darum, die in der Zwischenzeit erlassenen Verordnungen (Ministerial-Verordnungen, Verordnungen und Ausschreiben der Regierungen zu Darmstadt und Gießen, der Hof- und Rentkammer, des Ober-Forstkollegs, der Konsistorien, der Hofgerichts, der Steuer- und Polizei-Deputationen) systematisch zu sammeln. Dieses läge 'zweifellos im Interesse der landesgeschichtlichen Forschung'. Zwar existierte im Staatsarchiv eine offensichtlich lückenlose Serie aller dieser Verordnungen für das Oberfürstentum, nicht aber für die Obergrafschaft bzw. Starkenburg (Vgl. G 21 A Nr. 15/2). 1944 verbrannten von der Höpfnerschen Sammlung die Konvolute 7, 21 und 22.
Im Laufe der Zeit wurde die Sammlung um weitere Verordnungsreihen und Einzelstücke ergänzt.
Findmittel: zwei DV-Findbücher (Gesamtbestand E 3 mit R 1 A), bearbeitet von Hans Dieter Ebert auf der Grundlage der Verzeichnung von Gottfried Ebner: (1) sachthematisch klassifiziert, (2) in chronologischer Folge
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Referent: Lars Adler, Barbara Tuczek
Zum ursprünglichen Gliederungszustand der Sammlung vgl. das 'Verzeichnis der sogen. Hoepfner'schen Sammlung von Verordnungen p.p.' in: G 21 A Nr. 15/2 (Akten des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz betreffend: Die Sammlung der althessischen Verordnungen)
Bestandsgeschichte: Die Höpfnersche Sammlung wurde im amtlichen Auftrag zwischen 1781 und 1797 vom Geheimen Tribunalrat Dr. Ludwig Friedrich Höpfner (1743-1797) als Vorlage für eine gedruckte Ordnungssammlung, die nie erschien, angelegt. Sie umfasste Verordnungen der Jahre 1336-1792. Im Jahr 1907 übernahm das Großherzogliche Haus- und Staatsarchiv die Sammlung, welche auf dem Dachboden des Oberlandesgerichts verwahrt wurde (vormals Oberappellations- und Kassationsgericht). Von den ursprünglich vorhandenen 46 Sammelmappen Höpfners sind vier verloren gegangen. Nach ihnen forschte das Ministerium der Justiz im Jahre 1910 auf Anregung des Haus- und Staatsarchivs offensichtlich vergebens. Es handelte sich um folgende Mappen:
1. Verordnungen über Justizsachen, Mappe I 1336-1639;
2. Verordnungen in Forst- und Jagdsachen, Mappe III 1710-1720;
3. Cameral-Verordnungen, Mappe IV: 'Vom Zoll und Geleit. Vom Schleysatz'
4. Cameral-Verordnungen, Mappe VII: 'Vom Burger- und Beysassengeld. Von Frohnden und Frohngeld, wie auch anderen Personal-Beschwerden und -Befreyungen. Von Reception der Juden, deren Schutz-Geld und anderen judenschaftlichen prästandis'.
Da die Höpfnersche Sammlung 1792 endete und die gedruckte 'Sammlung Grossherzoglich Hessischer Verordnungen' erst mit dem 13. August 1806 einsetzte, bemühte sich das Staatsarchiv ab 1910 verstärkt darum, die in der Zwischenzeit erlassenen Verordnungen (Ministerial-Verordnungen, Verordnungen und Ausschreiben der Regierungen zu Darmstadt und Gießen, der Hof- und Rentkammer, des Ober-Forstkollegs, der Konsistorien, der Hofgerichts, der Steuer- und Polizei-Deputationen) systematisch zu sammeln. Dieses läge 'zweifellos im Interesse der landesgeschichtlichen Forschung'. Zwar existierte im Staatsarchiv eine offensichtlich lückenlose Serie aller dieser Verordnungen für das Oberfürstentum, nicht aber für die Obergrafschaft bzw. Starkenburg (Vgl. G 21 A Nr. 15/2). 1944 verbrannten von der Höpfnerschen Sammlung die Konvolute 7, 21 und 22.
Im Laufe der Zeit wurde die Sammlung um weitere Verordnungsreihen und Einzelstücke ergänzt.
Findmittel: zwei DV-Findbücher (Gesamtbestand E 3 mit R 1 A), bearbeitet von Hans Dieter Ebert auf der Grundlage der Verzeichnung von Gottfried Ebner: (1) sachthematisch klassifiziert, (2) in chronologischer Folge
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Referent: Lars Adler, Barbara Tuczek
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Bestand
Korrespondierende Archivalien: Abt. E 3 A (Hessen-Darmstädtische Verordnungen)
Korrespondierende Archivalien: weitere Sammlungen von Verordnungen und Ausschreiben u.a. in Bestand G 21, G 26 A, G 31 und G 53
Korrespondierende Archivalien: weitere Kurmainzer Verordnungen in den Seligenstädter Gerichtsbüchern Bestand C 4
Korrespondierende Archivalien: Schlitzer Verordnungen in Bestand F 23
Korrespondierende Archivalien: weitere Sammlungen von Verordnungen und Ausschreiben u.a. in Bestand G 21, G 26 A, G 31 und G 53
Korrespondierende Archivalien: weitere Kurmainzer Verordnungen in den Seligenstädter Gerichtsbüchern Bestand C 4
Korrespondierende Archivalien: Schlitzer Verordnungen in Bestand F 23
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 12:49 MESZ