Bischof Albrecht [Blarer] von Konstanz bestätigt auf Bitte des Meisters Jakob Engelin die Stiftung eines Altars und einer ewigen Messe im Ulmer Münster. Diese Stiftung hatte der Ulmer Priester Heinrich Mann testamentarisch verfügt und Jakob Engelin und Bartholomäus Gregg hatten sie dann als seine Testamentsvollstrecker ausgeführt. Darüber hat Jakob Engelin dem Bischof eine von ihm ausgestellte Urkunde vorgelegt, die hier teilweise inseriert ist. Der Bischof bestätigt die darin enthaltenen Bestimmung über das Patronatsrecht für Altar und Messe, die Einsetzung eines Kaplans, die Bestimmungen zur Durchführung der Messe und zu den Pflichten und Rechten des Kaplans sowie über die Feier eines Jahrtags für den Stifter.
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Bischof Albrecht [Blarer] von Konstanz bestätigt auf Bitte des Meisters Jakob Engelin die Stiftung eines Altars und einer ewigen Messe im Ulmer Münster. Diese Stiftung hatte der Ulmer Priester Heinrich Mann testamentarisch verfügt und Jakob Engelin und Bartholomäus Gregg hatten sie dann als seine Testamentsvollstrecker ausgeführt. Darüber hat Jakob Engelin dem Bischof eine von ihm ausgestellte Urkunde vorgelegt, die hier teilweise inseriert ist. Der Bischof bestätigt die darin enthaltenen Bestimmung über das Patronatsrecht für Altar und Messe, die Einsetzung eines Kaplans, die Bestimmungen zur Durchführung der Messe und zu den Pflichten und Rechten des Kaplans sowie über die Feier eines Jahrtags für den Stifter.
A Urk., 1034
431
A Urk. A Urkunden
A Urkunden
1410 vor Juli 11
Archivale
Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Konstanz
Aussteller: Bischof Albrecht von Konstanz
Siegler: Unbesiegelt.
Überlieferung: Unbeglaubigte Abschrift von einer Hand des 16. Jh.
Beschreibstoff: Papier
Anmerkungen: In der Abschrift wurden in der Datumszeile die Angaben zu Ausstellungstag und -monat nicht übernommen. Albrecht Blarer hat 1410 zugunsten von Otto von Hachberg auf das Bistum Konstanz verzichtet. Die Verhandlungen darüber wurden am 11. Juli 1410 abgeschlossen. Im Dezember 1410 bestätigte Papst Johannes XXIII. Otto von Hachberg als Bischof von Konstanz. Die Urkunde muss also wohl vor dem 11. Juli 1410 ausgestellt worden sein. Die Stiftung der Messe erfolgte durch die Testamentsvollstrecker des Heinrich Vir am 5. Februar 1409 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1008].
Jakob Engelin stammte aus einer Rottweiler Apothekerfamilie. Sein Vater hatte sich in Ulm niedergelassen, wo Jakob um 1365 geboren wurde. Mit einem Stipendium der Reichsstadt studierte er in Paris und Wien Medizin und wirkte bis 1406 als Leibarzt Herzog Leopolds von Österreich. Danach kehrte er nach Ulm zurück, wo er um 1420 verstarb. Das Steuerbuch der Stadt von 1427 nennt nur noch seine unmündigen Kinder (Heinz Jürgen Bergmann, "Also das ein mensch zeichen gewun". Der Pesttraktat Jakob Engelins von Ulm (=Untersuchungen zur mittelalterlichen Pestliteratur II), Bonn 1972, S. 16ff.; Gundolf Keil (Bearb.), Jakob Engelin, in: Enzyklopädie Medizingeschichte, Bd. 1, Berlin-New York 2007, S. 355).
Bemerkungen: Regest: Regesta episcoporum Constantiensium, Bd. 3, S. 166, Nr. 8159 [zu 1410, kennt auch nur die vorliegende Abschrift]
Datum zu/o/ Costentz, 1410 etcetera.
Ausstellungsort: Konstanz
Aussteller: Bischof Albrecht von Konstanz
Siegler: Unbesiegelt.
Überlieferung: Unbeglaubigte Abschrift von einer Hand des 16. Jh.
Beschreibstoff: Papier
Anmerkungen: In der Abschrift wurden in der Datumszeile die Angaben zu Ausstellungstag und -monat nicht übernommen. Albrecht Blarer hat 1410 zugunsten von Otto von Hachberg auf das Bistum Konstanz verzichtet. Die Verhandlungen darüber wurden am 11. Juli 1410 abgeschlossen. Im Dezember 1410 bestätigte Papst Johannes XXIII. Otto von Hachberg als Bischof von Konstanz. Die Urkunde muss also wohl vor dem 11. Juli 1410 ausgestellt worden sein. Die Stiftung der Messe erfolgte durch die Testamentsvollstrecker des Heinrich Vir am 5. Februar 1409 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1008].
Jakob Engelin stammte aus einer Rottweiler Apothekerfamilie. Sein Vater hatte sich in Ulm niedergelassen, wo Jakob um 1365 geboren wurde. Mit einem Stipendium der Reichsstadt studierte er in Paris und Wien Medizin und wirkte bis 1406 als Leibarzt Herzog Leopolds von Österreich. Danach kehrte er nach Ulm zurück, wo er um 1420 verstarb. Das Steuerbuch der Stadt von 1427 nennt nur noch seine unmündigen Kinder (Heinz Jürgen Bergmann, "Also das ein mensch zeichen gewun". Der Pesttraktat Jakob Engelins von Ulm (=Untersuchungen zur mittelalterlichen Pestliteratur II), Bonn 1972, S. 16ff.; Gundolf Keil (Bearb.), Jakob Engelin, in: Enzyklopädie Medizingeschichte, Bd. 1, Berlin-New York 2007, S. 355).
Bemerkungen: Regest: Regesta episcoporum Constantiensium, Bd. 3, S. 166, Nr. 8159 [zu 1410, kennt auch nur die vorliegende Abschrift]
Datum zu/o/ Costentz, 1410 etcetera.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:15 MESZ
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