PRO MEMORIA. So kundbarlich dem Bist- und Fürstenthum Wirtzburg (Würzburg) der Rang und Vorgang bey denen Versammlungen des Löblichen Fränckischen (Franken) Crayßes ohnmittelbar nach dem das Directorial-Amt zu handlen habendem Bist- und Fürstenthum Bamberg vor allen anderen Fürstlichen und übrigen Ständen dieses Crayßes zustehet, und so ohnweigerlich dieser von solchen dem Fürstenthum Wirtzburg (Würzburg) zu allen und jeden Zeiten ist gegeben worden; [...] .

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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