Propst Dr. Bernhard Doerynck zu St. Johann und Dionysius zu Herford als deligierten Konservator des Zisterzienserordens entbindet den Konvent Eppinghoven auf dessen Klage von allen kirchlichen und weltlichen Wirkungen des Urteils, welches der anmaßliche Konservator der Rechte des Herzogs von Kleve-Jülich-Berg, in dem Prozess des Peter Zöllner zu Romeel (?) wegen Immobilitätsgütern im Gericht Rommerskirchen in zweiter Instanz zu Ungunsten der Korporation gefällt hatte. Mit Siegelrest

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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