Äbtissin Ursula [Steinhofer] und der Konvent des Klosters Baindt verleihen Walburga Hofmeister, Ehefrau des Mang Eberlin, den zum Kloster gehörenden Hof und Gut samt Zugehör zu Bachmaier in Nachfolge ihres Ehemannes als Leiblehen. Es werden näher bestimmte Abgaben und Pflichten vereinbart. Bei Missbrauch oder mit dem Tod der Walburga Hofmeister fällt das Lehen an das Kloster heim.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner