Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen [Heinrich] Sittich von Breidenbach (Breitbach), Deutschordenskomtur zu Ober-Flörsheim (Heren Flerßheim), einer- sowie Morell und Richard, zwei Knechten, andererseits wegen etlicher "entwertt" Pferde und der pfälzischen Haft der Knechte einen Vertrag seiner Räte: [1.] Die Knechte sollen gegen Urfehde aus dem Gefängnis unter der Bedingung freigelassen werden, dass sie sich deshalb nicht gegen den Pfalzgrafen oder die Seinen wenden und auch nichts gegen den Deutschen Orden, den Komtur oder das Haus Flörsheim unternehmen. Sollten die Knechte Forderungen haben, sollen sie dafür den Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen oder dort, wo er es hinweist, wählen. [2.] Wenn die genannten Pferde des Komturs noch im Gebiet der Pfalz sind und vom Komtur angezeigt werden, sollen sie ihm zustehen. [3.] Beide Seiten haben diesen Vertrag angenommen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen [Heinrich] Sittich von Breidenbach (Breitbach), Deutschordenskomtur zu Ober-Flörsheim (Heren Flerßheim), einer- sowie Morell und Richard, zwei Knechten, andererseits wegen etlicher "entwertt" Pferde und der pfälzischen Haft der Knechte einen Vertrag seiner Räte: [1.] Die Knechte sollen gegen Urfehde aus dem Gefängnis unter der Bedingung freigelassen werden, dass sie sich deshalb nicht gegen den Pfalzgrafen oder die Seinen wenden und auch nichts gegen den Deutschen Orden, den Komtur oder das Haus Flörsheim unternehmen. Sollten die Knechte Forderungen haben, sollen sie dafür den Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen oder dort, wo er es hinweist, wählen. [2.] Wenn die genannten Pferde des Komturs noch im Gebiet der Pfalz sind und vom Komtur angezeigt werden, sollen sie ihm zustehen. [3.] Beide Seiten haben diesen Vertrag angenommen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 89
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1505 September 17 (uff mitwoch nach exaltationis crucis)
fol. 150v-151r
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt. Kopfregest: "Vertrag zwischen dem compthor zu Heren Flerßheim eins Morellen und Richartten zweien knechten".
Morell; Knecht, erw. 1505
Richard; Knecht, erw. 1505
Sittich von Breidenbach, Heinrich; Deutscher Orden, Komtur zu Ober-Flörsheim, erw. 1505
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:10 MESZ
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