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Lehenrevers der Brüder Konrad Curdt und Thomas Thame von Wehrda gen. Noding für die inserierte Urkunde des Landgrafen Heinrich III. von Hessen-Mar...
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A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 20 Buchstabe W >> 20.11 von Wehrda gen. Noding
1470 Mai 4
Hessen-Marburg
Pergament, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: fritag nach dem sontage Quasimodogeniti
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lehenrevers der Brüder Konrad Curdt und Thomas Thame von Wehrda gen. Noding für die inserierte Urkunde des Landgrafen Heinrich III. von Hessen-Marburg: Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg belehnt die Brüder Konrad und Thomas von Wehrda gen. Noding mit der Wüstung Angenrod samt Zubehör, den Zehnten zu Angenrod und zu Ripperod wüst samt Zubehör, den Gütern zu Angenrod, die er mit Zustimmung des verstorbenen Vaters des Landgrafen mit dem Deutschen Orden zu Marburg gegen den Zehnten zu Heimershausen getauscht hat, sechs Gulden Geld Jahrgült vom Zoll zu Speckswinkel bis zur Belehnung mit einem gleichwertigen Gut, einem Drittel des Zehnten zu Seibelsdorf, den Kurt von Borken besaß und ihm aufgetragen hat, dem halben Zehnten zu Ohmes wüst und einem Gut zu Gleimen bei Neustadt hinter der Nellenburg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Thomas von Wehrda gen. Noding zugleich für seinen Bruder Konrad.