Anspruch auf Gut Honrath (Hzm. Berg, Amt Blankenberg; Rhein-Sieg-Kr.). Als beim Tode des Heinrich Lüninck, Onkels des Mitappellanten, dessen einzige, mit Johann Christoph von Hammerstein verheiratete Tochter das Gut Honrath erbte, erhob der Vater des Appellaten eine Forderung über 2000 Goldgulden plus 1300 Goldgulden Zinsen, die von einer Schuldverschreibung des Jost Lüninck, Johanns Großvater, herrühren sollte. Obwohl er das Original der Schuldverschreibung nicht vorweisen konnte, deponierten die Appellanten das Geld am 15. Juli 1614 beim zuständigen Landgericht Neunkirchen, klagten aber dann aufHerausgabe der Verschreibung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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