Verordnung: Für die Aufstellung des Voranschlages über die Einnahmen und Ausgaben von Kameral-Domänen für die Finanzperiode von 1848 bis 1850 wird hier der mittlere Erlös der Hauptfruchtgattungen in den Jahren 1844 bis 1846 genannt (ein Überweisungsvermerk vom 13. Februar 1847 anbei)